Schweizer Onlineshop und Handel in der Aquaristik aufbauen
Ein wichtiges Thema, wenn man sich selbstständig macht, sind die rechtlichen Vorgaben. Das bedeutet, wenn du einen Onlineshop oder einen Handel aufbauen willst, musst du dafür ein Gewerbe bzw. eine Selbstständigkeit anmelden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Einnahmen aus einem Dropshipping-Shop, einem Laden oder von Affiliate-Programmen kommen.
Hobby oder Gewerbe?
Bis zu einem zusätzlichen Einkommen von 2’300,00 CHF ist das Anmelden eines Gewerbes freiwillig und nicht verpflichtend.
Freiberufliche Tätigkeiten (z. B. einige Dienstleistungen oder Künstler) müssen im Allgemeinen nicht zwingend ein Gewerbe anmelden.

Schweizer Aquaristik-Onlineshop: Haupt- oder Nebengewerbe?
Hier spielt es in der Schweiz keine Rolle, ob es sich, um ein Haupt- oder Nebengewerbe handelt. Wer über die oben genannte Grenze kommt, ist verpflichtet, eine Selbstständigkeit bei der AHV (als einfaches Einzelunternehmen) anzumelden.

Einzelunternehmen ohne MwSt.-Nr.
- Umsatzgrenze 100.000,00 CHF p.a.
- Handelsregistereintragung freiwillig
- Keine Vorsteueranmeldung
- Keine Umsatzsteuerabführung
- Kein Steuerausweis auf der Rechnung
- Einfache Buchhaltung
Einzelunternehmen mit MwSt.-Nr.
- bis 100.000,00 CHF freiwillige Anmeldung
- ab 100.000,00 CHF Pflicht
- Handelsregistereintragungspflicht ab 500.000,00 CHF Jahresumsatz
- Einfache Buchhaltung bis 500.000,00 CHF
Weitere Möglichkeiten für Aquaristik Unternehmen?
Üblich sind auch das Gründen einer GmbH (Startkapital von 20’000 CHF) oder einer AG (Startkapital min. 50’000 CHF), um die persönliche Haftung im Schadensfall zu umgehen.
Achtung: Alle Einnahmen müssen der AHV gemeldet und selbstständig abgeführt werden, sobald man selbstständig ist.
Gewinn wird zum Jahresende in der Einkommensteuererklärung angegeben und mit der kantonsabhängigen Steuer belastet.
Onlinehandel mit Ware
Wer nur mit nicht genehmigungspflichtiger Ware handelt, der kann das ohne eine spezielle Ausbildung. Egal, ob als stationärer Laden oder als Onlineshop. Hier könnt ihr also einen Onlineshop mit Zubehör der Aquaristik ohne weitere Genehmigung betreiben.
Handel mit Tieren?
Für den Handel mit lebenden Tieren ist eine abgeschlossene Ausbildung oder vom Veterinär anerkannte Ausbildung notwendig. Diese Ausbildung muss nicht zwingend der Inhaber besitzen, aber mindestens ein Angestellter! Achtung, hier kann es kantonale Unterschiede geben.